Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Kanalbauer/Kanalbauerin (Ausbildung)
KANALBAUER/KANALBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Einbau von Druckrohrleitungen und Abwasserleitungen als begehbare und nichtbegehbare Freispiegelleitungen, Durchführen von offener Wasserhaltung für Schichten- und Grundwasser, Prüfen von Rohrleitungen und Schächten, Schützen vor Korrosion und vor chemischen Einflüssen, Herstellen von Kabelschächten und Auslegen von Kabel sowie Kabelschutzrohren, Sanieren und Instandsetzen von Kanälen, Ausbauen von Schachtbauwerken aus Fertigteilen, Stahlbeton und Mauerwerk, Berechnen der erbrachten Leistung und Übergeben der geräumte Baustelle, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Durchführen von Aushubarbeiten, Verbauen von Baugruben und Gräben, Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen und Anlegen von Böschungen, Durchführen von angrenzenden Arbeiten zum Wiederherstellen des Straßenoberbaus, von angrenzenden Arbeiten im Hochbau, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit, Abstimmen mit den am Bau Beteiligten, Einrichten von Baustellen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Vor allem in der Bauindustrie im Kanalbau bzw. Tiefbau sind Kanalbauer/innen beschäftigt.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)